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Gutachten / Parifizierungen

Sachverständigentätigkeit

Ich biete fachliche Beratung und Unterstützung sowie die Erstellung von Gutachten für Gerichte, Verwaltungsbehörden und Privatpersonen in allen Bereichen des Fachgebiets Hochbau (Nr. 72.01). Der gerichtliche Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft und als solches Teil der Rechtspflege. Auch Privatgutachten sind gerichtlich anerkannt und dienen im Streitfall als Beurteilungsgrundlage. 

Parifizierung / Nutzwertgutachtenerstellung

Erstellung von Nutzwertgutachten, welche zur Errichtung von Wohnungseigentum dienen, sowie die Grundlage zur Eintragung der Eigentumsanteile im Grundbuch darstellen. 
 

Studien bzw. Erläuterungsberichte sollen als umfassende Beurteilungsgrundlage zur weiteren Projektierung eines Bauvorhabens dienen.

Aufbauend auf diverse Vorgaben werden Rahmenbedingungen sowie entwurfsrelevante, funktionale, formale und konstruktive Aspekte im Detail beurteilt, die sich daraus klar ergebenden Schlussfolgerungen abgeleitet, Erwägungen betreffend der verbleibenden Möglichkeiten durchgeführt und der daraus abzuleitende Lösungsvorschlag in Form eines konkreten Berichts ausgearbeitet.

Inhalte

  • Vorgaben
  • Beurteilung der örtlichen Rahmenbedingungen
  • Beurteilung der entwurfsrelevanten Aspekte
  • Beurteilung der wirtschaftlichen und terminlichen Aspekte
  • Schlussfolgerungen und Erwägungen
  • Lösungsvorschlag