Planung
gemäß dem "Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen"
(Auszug aus den Grundleistungen)
1. Vorleistungen / Grundlagenermittlung
- Klärung der Aufgabenstellung
- Analyse der Grundlagen
- Erhebung der Bebauungsvorgaben
2. Vorentwurfsplanung
- Klärung der Aufgabenstellung
- Grundsätzlichen Lösungsvorschlag erarbeiten (i.d.R. M=1:200)
- Kostenschätzung
- Terminrahmen
- Erläuterungsbericht
- Vorverhandlungen mit Behörden
3. Entwurfsplanung
- Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe
- Kostenberechnung
- Grobterminplan
- Vorverhandlung mit Behörden
- Koordination und Integration der Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten
4. Einreichplanung
- Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke
- Mitwirkung bei notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten ... im Zuge der Genehmigungsverfahren
- Achtung: Nicht enthalten sind Leistungen von Fachplanern, wie z.B. Statik, HKLS-Planung, Baupysikalisches Gutachten inkl. Energieausweis, u.a.
5. Ausführungsplanung
- Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfs unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen
- Zeichnerische Darstellung des Bauwerkes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben
- Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligten
6. Ausschreibungsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Ermittlung der Mengen
- Leistungsverzeichnisses
- Einarbeiten von Terminvorgaben für Bauvertrag
7.1. Oberleitung bei der Vergabe
- Durchführung der Ausschreibung
- Einholung der Angebote
- Überprüfung und Bewertung der Angebote
- Klärende Gespräche mit den Bietern
- Erstellung eines Vergabevorschlages
- Mitwirkung bei der Auftragsersteilung
7.2. Oberleitung in der Bauphase
- Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden
- Aufstellung eines Bauablaufplanes für die Bauphase
- Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
- Kostenfeststellung nach Freigabe Schlussrechnung
7.3. Künstlerische Oberleitung in der Bauphase
- Letzte Klärung von gestalterischen Einzelheiten und Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes
8. Dokumentation und Nachbetreuung
- Aufbereitung der Ergebnisse der Kostenfeststellung