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Brandschutzpläne

gem. TRVB O 121

Brandschutzpläne sollen einerseits den Einsatzkräften der Feuerwehr im Einsatzfall die rasche Orientierung in einem Objekt erlauben. Aber auch für die Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle ist dieses Planwerk von Vorteil.  

Gemäß OIB Richtlilnie 2 sind für Betriebsbauten mit einer Summe der Geschoßflächen von mehr als 3.000m² Brandschutzpläne, im Einvernehmen mit der örtl. Feuerwehr, anzufertigen und dieser zur Verfügung zu stellen.