NIMMERFALL Architekturbüro GmbH
BM | ZT |allg. beeid. & gerichtl. zert. SV
Billrothstraße 29 / Top 6
1190 Wien, Austria
Telefon+43 1 9346845
Mobil+43 650 7090707
E-Mailoffice@nimmerfall.archi
UID: ATU67571807
FN: 386696x
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG: MBA 1190
Kammer: WK Wien, LI Bau
Angaben nach § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung nach § 25 Medien Gesetz:
Eintrag in der SDG-Liste des BM für Justiz:
SDG Liste
Eintrag Arch+Ing:
Arch+Ing Mitgliederliste
Nutzwertgutachten & Parifizierung in Wien
Sie wollen Wohnungseigentum begründen, ein Zinshaus parifizieren oder bestehende Nutzwerte nach einem Umbau neu festsetzen lassen? Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hochbau erstelle ich Nutzwertgutachten nach dem WEG 2002 – grundbuchsfähig, nachvollziehbar und termingerecht. Für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.
Unverbindliches Angebot anfordern: office (@) nimmerfall.archi
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Was ist ein Nutzwertgutachten?
Das Nutzwertgutachten ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentumsbegründung. Ein Sachverständiger ermittelt darin für jede Wohnung, jedes Geschäftslokal und jeden Stellplatz den Nutzwert nach § 8 und § 9 WEG 2002 – aus der Nutzfläche, Zu- und Abschlägen für Lage, Ausstattung und Zubehör. Aus den Nutzwerten ergeben sich die Miteigentumsanteile, die der Notar oder Rechtsanwalt in den Wohnungseigentumsvertrag übernimmt und die im Grundbuch eingetragen werden.
Umgangssprachlich heißt dieser Vorgang Parifizierung. Ohne gültiges Nutzwertgutachten kann kein Wohnungseigentum entstehen und keine einzelne Wohnung verkauft oder belastet werden.
Nutzwertgutachten – meine Leistungen
So läuft Ihr Nutzwertgutachten ab
Typische Bearbeitungsdauer: zwei bis vier Wochen ab Beauftragung bei vollständigen Unterlagen.
Für wen ich Nutzwertgutachten erstelle
Warum NIMMERFALL Architekturbüro?
Häufige Fragen zum Nutzwertgutachten
Was kostet ein Nutzwertgutachten? Die Kosten hängen von der Anzahl der Objekte, der Qualität der vorhandenen Pläne und dem Aufwand der Naturaufnahme ab. Sie erhalten vorab ein Fixpreis-Angebot; eine Richtgröße nenne ich Ihnen gerne telefonisch nach wenigen Angaben zum Objekt.
Wie lange dauert die Parifizierung? Das Gutachten liegt in der Regel ein bis drei Wochen nach Beauftragung vor. Danach folgen Wohnungseigentumsvertrag und Grundbuchseintragung durch Notariat bzw. Rechtsanwalt.
Welche Unterlagen brauche ich? Grundbuchsauszug oder Einlagezahl, Bestands- bzw. Einreichpläne und Baubewilligung. Fehlende Pläne erstelle ich im Zuge der Naturaufnahme.
Brauche ich nach einem Umbau ein neues Nutzwertgutachten? Ja, wenn sich Nutzflächen oder Zubehör ändern – etwa durch Dachgeschoßausbau, Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen. Verschieben sich die Anteile nur geringfügig, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Neufestsetzung ohne Zustimmung aller Miteigentümer möglich (§ 9 WEG 2002).
Was ist der Unterschied zwischen Nutzwert und Nutzfläche? Die Nutzfläche ist die gemessene Fläche in Quadratmetern. Der Nutzwert bewertet diese Fläche zusätzlich nach Lage, Ausstattung und Zubehör; er bestimmt den Miteigentumsanteil und damit auch den Anteil an den Betriebskosten.
Nutzwertgutachten anfragen
Schicken Sie mir Adresse und vorhandene Unterlagen – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Fixpreis-Angebot.
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